Wann brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?

Regel nach dem Gesetz

Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt fest, dass Firmen und Organisationen ab 20 Angestellten, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Die bisherige Grenze von 10 Mitarbeitern wurde 2019 geändert.

Regel für besondere Verarbeitungen

Unter bestimmten Voraussetzungen, die Sie mit unserem kostenlosen Test prüfen können, ist es möglich, dass Sie auch mit weniger als 10 Angestellten einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Deutliche Kennzeichen für eine strengere Regelung sind die Arbeit mit Schutzbefohlenen oder der Umgang mit besonders sensiblen Daten nach Artikel 9 der DS-GVO oder die Erstellungspflicht einer Datenschutzfolgeabschätzung. Hierzu könnte unter Umständen auch die Videoüberwachung gehören.

Egal, ob Sie in Ihrer Firma einen Datenschutzbeauftragten offiziell benennen müssen, müssen Sie sich als Eigentümer eine Firma um die Umsetzung des Datenschutz nach DS-GVO und BDSG in Ihrer Firma kümmern. Bei groben Fehlern und Datenpannen können auch bei kleinen Unternehmen empfindliche Bußgelder fällig werden

Die DSGVO-Hilfe als online Service hilft Ihnen schnell einen Überblick über den Datenschutz zu erhalten und die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.